Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt seit dem 1. November 2020 das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Am 8. September 2023 beschloss der Bundestag eine Novelle des GEG mit Gültigkeit ab 1. Januar 2024. Eine zentrale Änderung ist, dass zukünftig neue Heizungsanlagen mindestens mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
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