Altbau – sonstige Förderung, Umbau, Steuerbonus
Informationen zum Steuerbonus bei selbstgenutzten Gebäuden können Sie oder Ihr Steuerberater beim zuständigen Finanzamt erhalten. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von KfW oder BAFA unterstützt werden. Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld, was bedeutet, dass die Einkommensteuer durch die steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen reduziert wird. Der Steuerbonus verteilt sich über drei Jahre (7-7-6) und deckt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten ab. Der maximale Förderbetrag beträgt 40.000 € pro Objekt. Ebenso können die Kosten für den Energieberater mit einer Förderung von 50 % abgedeckt werden. Weitere Informationen finden sich im Einkommensteuergesetz, § 35c.
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